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Sonderregelung

Informationen zu Jahreskarten und „Durchgangskarten“ des Opel-Zoo für Einwohnerinnen und Einwohner der Städte Kronberg im Taunus und Königstein im Taunus

Seit der Umsetzung des Beschlusses der Sperrung des durch den Opel-Zoo verlaufenden öffentlichen Weges steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Kronberg im Taunus, ab dem 1.8.2023 auch der Stadt Königstein im Taunus ein Rabatt von 50% auf die Jahreskarten und der Erwerb einer sogenannten „Durchgangskarte“ zu.

1.    Wer ist berechtigt?
Berechtigt für den Erwerb einer ermäßigten Jahreskarte / einer „Durchgangskarte“ sind nur Einwohnerinnen und Einwohner der Städte Kronberg im Taunus und Königstein im Taunus.

2.    Wie muss die Berechtigung nachgewiesen werden?
Als Nachweis des Wohnsitzes muss ein gültiger Personalausweis bzw. eine Meldebescheinigung vorgelegt werden. Dies gilt auch für Kinder ab 3 Jahren.

3.    Wo können die ermäßigten Jahreskarten / die „Durchgangskarten“ erworben werden?
Die ermäßigten Jahreskarten können an allen Kassen des Opel-Zoo erworben werden. Die Ausstellung der „Durchgangskarten“ erfolgt ausschließlich an der „Kasse Kronberg“.

4.    Wie funktioniert die Durchgangskarte?
Die kostenfreie „Durchgangskarte“ berechtigt während der Zoo-Öffnungszeiten zum Durchgang durch den Opel-Zoo (mit unterschiedlichem Ein- und Ausgang!) ausschließlich auf dem ehemals öffentlichen Weges von der Kasse Kronberg bis zum Ausgang am Kamelstall Richtung Königstein und umgekehrt. Kein Ein-/Ausgang über den Haupteingang!
Die „Durchgangskarte“ enthält einen Chip, auf dem der Fingerabdruck des Inhabers zur Individualisierung erfasst und gespeichert wird. Der Opel-Zoo hat keinen Zugriff auf diese biometrischen Daten.

EINGANG

  • Eingang an Kasse Kronberg: Die „Durchgangskarte“ wird durch das Kassenpersonal gescannt und auf Gültigkeit geprüft.
  • Eingang an Seite Königstein: Der/die Karteninhaber/in scannt an einer speziellen Säule seine/ihre „Durchgangskarte“ und schaltet anschließend am Einzeldrehkreuz per Fingerabdruck den Zugang frei. Ausnahme: Durchgangskarteninhaber mit Rollstuhl oder Kinderwagen nutzen für den Zutritt auf der Seite Königstein den Zoo-Haupteingang.

AUSGANG

  • Ausgang an Kasse Kronberg: Nach dem Durchgang muss an einer speziellen Säule hinter dem Ausgangsdrehkreuz erneut die Karte eingesteckt und das Durchgangsende per Fingerabdruck bestätigt werden. Erst dann ist der Durchgang beendet. Auf dem Display ist zu sehen, falls es zu einer Überschreitung der Durchgangszeit gekommen ist.
  • Ausgang an Seite Königstein: gleicher Vorgang wie an der „Kasse Kronberg“
  • Alle Ausgangsdrehkreuze sind auch für Rollstühle/Kinderwagen geeignet!

4.1    Wie lange darf ein Durchgang dauern?
Die Durchgangszeit darf 60 Minuten nicht überschreiten.

4.2    Was passiert, wenn die Durchgangszeit überschritten wurde?
Bei Überschreitung der Durchgangszeit wird die „Durchgangskarte“ gesperrt. Um die Karte wieder zu aktivieren, muss an der „Kasse Kronberg“ zunächst der reguläre Zoo-Eintrittspreis entrichtet werden.

4.3    Was ist bei Verlust der „Durchgangskarte“ zu tun?
Gegen eine Gebühr von 20,00 € wird an der „Kasse Kronberg“ eine Ersatzkarte ausgestellt.

Stand: 26.7.2023

 

letzte Änderung: 26.07.2023